Im Bundesdurchschnitt waren es 41 Prozent. Das haben Analysen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) im vergangenen Jahr ergeben. Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Schneedruck und Erdbeben decken die Wohngebäude- und die Hausratversicherung üblicherweise nicht ab. In den letzten Jahren haben auch hierzulande extreme Wetterlagen zugenommen und große Schäden verursacht. Was mancher Verbraucher nicht weiß: Unwetterschäden werden nur durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt.
Allein das Sturmtief Friederike, das vom 16. bis 18. Januar 2018 über Teile Deutschlands mit der zerstörerischen Kraft eines Orkans hinwegfegte, verursachte Schäden in Höhe von 900 Mio. Euro. Acht Menschen starben, so der GDV.
Vielen Hamburgern dürfte der Himmelfahrtstag 2018 in lebhafter Erinnerung sein: Die Feuerwehren im Norden waren wegen heftiger Überschwemmungen im Dauereinsatz, Straßen standen bis zu einem Meter unter Wasser, Keller überfluteten, ein Mehrfamilienhaus wurde unterspült und musste evakuiert werden.
Hagelkörner, mit rund fünf Zentimetern so groß wie ein Golfball, durchschlugen Scheiben von Wintergärten, zertrümmerten Dachziegel und demolierten Autos – Leistungsfälle für Wohngebäude- bzw. Kfz-Versicherer.
Wie lässt sich Hausrat gegen extreme Unwetterschäden absichern?
Grundsätzlich ist der finanzielle Schutz der Hausratversicherung nur auf die folgenden Gefahren beschränkt: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überspannung und Einbruchdiebstahl. Deckt jedoch der Sturm nicht nur das Dach ab, sondern flutet zusätzlich von außen durch Haus-, Terrassen- oder Balkontüren eindringendes Regenwasser die Wohnung oder ruiniert rückgestautes Abwasser die Inneneinrichtung, ist eine Hausratversicherung mit Elementarschadendeckung gefragt. Sie ersetzt Schäden am Wohnungsinventar und übernimmt die Instandsetzung der Wohnung, bei leistungsstarken Versicherern zusätzlich auch die Kosten für die Räumung.