Starkregen

Starkregen und andere Unwetter

Nur 21 Prozent der Gebäude in Hamburg waren im Jahr 2018 gegen Starkregen und andere elementare Naturgefahren versichert

Im Bundesdurchschnitt waren es 41 Prozent. Das haben Analysen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) im vergangenen Jahr ergeben. Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Schneedruck und Erdbeben decken die Wohngebäude- und die Hausratversicherung üblicherweise nicht ab. In den letzten Jahren haben auch hierzulande extreme Wetterlagen zugenommen und große Schäden verursacht. Was mancher Verbraucher nicht weiß: Unwetterschäden werden nur durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt.


Allein das Sturmtief Friederike, das vom 16. bis 18. Januar 2018 über Teile Deutschlands mit der zerstörerischen Kraft eines Orkans hinwegfegte, verursachte Schäden in Höhe von 900 Mio. Euro. Acht Menschen starben, so der GDV.

Vielen Hamburgern dürfte der Himmelfahrtstag 2018 in lebhafter Erinnerung sein: Die Feuerwehren im Norden waren wegen heftiger Überschwemmungen im Dauereinsatz, Straßen standen bis zu einem Meter unter Wasser, Keller überfluteten, ein Mehrfamilienhaus wurde unterspült und musste evakuiert werden. 


Hagelkörner, mit rund fünf Zentimetern so groß wie ein Golfball,  durchschlugen Scheiben von Wintergärten, zertrümmerten Dachziegel und demolierten Autos – Leistungsfälle für Wohngebäude- bzw. Kfz-Versicherer.


Wie lässt sich Hausrat gegen extreme Unwetterschäden absichern?


Grundsätzlich ist der finanzielle Schutz der Hausratversicherung nur auf die folgenden Gefahren beschränkt: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überspannung und Einbruchdiebstahl. Deckt jedoch der Sturm nicht nur das Dach ab, sondern flutet zusätzlich von außen durch Haus-, Terrassen- oder Balkontüren eindringendes Regenwasser die Wohnung oder ruiniert rückgestautes Abwasser die Inneneinrichtung, ist eine Hausratversicherung mit Elementarschadendeckung gefragt. Sie ersetzt Schäden am Wohnungsinventar und übernimmt die Instandsetzung der Wohnung, bei leistungsstarken Versicherern zusätzlich auch die Kosten für die Räumung. 

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Wer wegen der von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Starkregen verursachten Schäden sein Heim vorübergehend verlassen muss, weil es unbewohnbar geworden ist, bekommt unter Umständen neben Hotelkosten auch die Kosten für die Einlagerung von Haushaltsgegenständen erstattet. Gleiches gilt nicht nur bei Starkregen, sondern auch bei Erdbeben. Sie sind zwar in Deutschland eher selten, aber auch dadurch verursachte Schäden am Hausrat deckt die Hausratversicherung mit Elementarschäden-Baustein ab.


Neuanschaffungskosten des gesamten Hausrates kalkulieren


Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert des Hausrats zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung entsprechen. Dafür werden sämtliche Kosten kalkuliert, die bei der Neuanschaffung aller im Haushalt vorhandenen Gegenstände inklusive Gartenmöbeln und Inhalt von Geräteschuppen entstehen würden. „Wem das zu aufwendig ist, kann eine pauschale Regelung vereinbaren: Pro Quadratmeter Wohnfläche wird dabei ein pauschaler Wert von 650 Euro angesetzt. Auf diese Weise wird ein Interversicherungsverzicht vereinbart. Dies ist wichtig, um im Schadenfall keine Kürzung der Leistung zu erhalten, falls die Versicherungssumme kleiner als der Wiederbeschaffungswert des Hausrats ist“, erläutert Oliver Frohnert, Produktmanager bei der HanseMerkur allgemeine Versicherung AG in Hamburg. Red. NW 




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