Hochwasser

Versicherungstipp

Mit Naturgefahren nicht Vabanque spielen

In Hamburg und Schleswig-Holstein sind nur knapp ein Drittel aller Hausbesitzer dagegen versichert

Eine Gefahr, die Verbraucher noch oft verkennen: Bei der Regulierung von Wasserschäden in der Gebäude- und in der Hausratversicherung ist es nicht egal, woher das Wasser kommt. Von außen eindringendes Wasser wird vertraglich anders bewertet als Wasserschäden, die  z. B. im Gebäude durch geplatzte Rohrleitungen oder auslaufende Waschmaschinen entstanden sind.

Verursachen starke Regenfälle oder Hochwasser Schäden am Gebäude oder dem Hausrat, tritt nicht die einfache Gebäude- und Hausratversicherung ein, sondern nur die als Zusatzbaustein erhältliche Elementarschaden-haftpflichtversicherung. Nach jüngsten Veröffentlichungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren Ende 2019 erst 45 Prozent aller Gebäude in Deutschland gegen erweiterte Naturgefahren versichert. Gegenüber dem Vorjahr sei das eine Verbesserung um zwei Prozentpunkte. In Schleswig-Holstein haben gegenwärtig nur 29 Prozent der Hausbesitzer Schäden durch Starkregen und Hochwasser versichert, in Hamburg 27 Prozent. Rund zehn Millionen Hausbesitzer in Deutschland sind noch nicht gegen Elementarschäden versichert, so der GDV. Dabei nehmen die Wetterextreme weiter zu, wie Meteorologen beobachten.


Lesen Sie auch: Wie lässt sich Hausrat gegen extreme Unwetterschäden absichern?


„Mit Naturgefahren sollte niemand Vabanque spielen. Sie können existenzgefährdende Folgen für Hausbesitzer und Mieter haben“, warnt Christina Momeni, Gebietsdirektorin bei  der HanseMerkur in Hamburg. Wer sich einen Eindruck über die Gefahrenlage in einer bestimmten Region verschaffen will, kann im Internet auf dem Verbraucherportal des GDV unter www.naturgefahren-check.de das entsprechende Gebiet über die Postleitzahl ermitteln und bekommt Auskunft über die Schadenhäufigkeit im betreffenden Bundesland, den teuersten Schaden durch Starkregen an Einfamilienhäusern der abgefragten Region und den dort teuersten Sturm- bzw. Hagelschaden.

 

Zu den von der Elementarschadenhaftpflichtversicherung außerdem abgedeckten Risiken gehören auch Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und – in Deutschland trotz Vulkaneifel vermutlich selten – Vulkanausbruch. Red. NW

 


Share by: