Bremen, 19.12.2022. Mit dem Jahreswechsel treten einige neue Gesetze in Kraft. Die Kanzlei Wittig Ünalp hat die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht zusammengefasst:
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bereits seit Wochen Thema in den Medien. Kein Wunder, nur noch wenige Tage und es sind nicht länger die Arbeitnehmenden, die die Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung weiterreichen müssen. Stattdessen muss der Arbeitgebende den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit selbst digital abrufen. „Den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmenden obliegt dann nur noch die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer gegenüber dem Arbeitgebenden anzuzeigen“, erklärt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei Wittig Ünalp.