Kiel, 26. Juni 2023. Um die Folgen der Corona-Pandemie zu mildern, sind in Schleswig-Holstein über knapp 20 verschiedene Hilfsprogramme von Bund und Land über 3 Milliarden Euro in die Wirtschaft geflossen. Allein bei den Überbrückungs-, Neustart- und Monatshilfen waren es rund 1,9 Milliarden Euro. Nahezu 71.000 Anträge von Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern wurden in diesen Programmen bewilligt. Beantragen konnten sie den Zuschuss im Wesentlichen über ihre Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (prüfende Dritte), teilweise war auch die direkte Antragstellung durch die Unternehmen möglich. Vorrangiges Ziel war, schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zahlte die Zuschüsse daher im Auftrag des Landes zunächst auf der Basis von Umsatz- und Fixkostenprognosen aus.
Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler sind über ihre Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Schluss- und Endabrechnung aufgerufen, ihre tatsächlichen Umsätze und Fixkosten anzugeben. In dieser Schluss- oder Endabrechnung werden die Zuschüsse in ihrer Höhe nun abschließend ermittelt. Bei zu viel gezahlten Corona-Hilfen besteht eine Pflicht zur Rückzahlung, auf die bereits in den Antragsformularen, den Bescheiden wie auch in den veröffentlichten Förderbedingungen hingewiesen wurde. Die Frist des Bundes zur Einreichung der Schlussabrechnungen wurde ganz aktuell auf den 31.8.2023 verlängert. Die prüfenden Dritten können eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 veranlassen.
„Die Corona-Hilfen waren gedacht, um die Wirtschaft in Schleswig-Holstein in der Pandemie zu unterstützen. Die zielgerichtete Hilfe sollte Unternehmen über coronabedingte Umsatzeinbrüche hinweghelfen. Wenn es diese Umsatzeinbrüche im geringerem Maße gegeben hat, sind die Zuschüsse dann anteilig zurückzuzahlen.“ Mit diesen Worten richtet sich Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen an die Unternehmen.
Zu dem genauen Vorgehen informiert die IB.SH seit geraumer Zeit regelmäßig die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie betroffene Unternehmensverbände in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus informieren der Bund, das Land oder die IB.SH auch die betreffenden Unternehmen.
Die Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler erhalten direkt oder über ihren prüfenden Dritten nach der Prüfung einen Schlussbescheid. Die IB.SH wird bei festgestellten Rückzahlungs-verpflichtungen ein vereinfachtes Verfahren für Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen anbieten. Unternehmen und prüfende Dritte können sich bei Fragen direkt an die IB.SH wenden.
Quelle: IB.SH