Berufsunfaehigkeitsversicherung

Covid-19-Spätfolgen

Greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bremen, 26.05.2021. Chronische Müdigkeit, Abgeschlagenheit, starke Erschöpfung: Immer mehr Menschen sind vom Long-Covid-Syndrom betroffen. Die Beschwerden können zu einer langfristigen Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit führen und sich damit auch auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Ob in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, weiß die Kanzlei Wittig Ünalp, die auf Arbeits- und Versicherungsrecht spezialisiert ist. 

Symptome und Folgebeschwerden einer Covid-19-Infektion werden immer noch erforscht. „Eines ist allerdings sicher: Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit und Auswirkungen auf den Job sind möglich“, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei Wittig Ünalp. „Deshalb liegt die Frage nahe, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung greift. Hier ist zunächst festzustellen, dass die marktüblichen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht auf bestimmte Krankheiten abstellen oder sie ausschließen. Es kommt also nicht darauf an, woran die Person erkrankt. Insofern fallen Covid-19-Erkrankungen grundsätzlich unter den Versicherungsschutz.“


Wie stark ist die Leistungsfähigkeit eingeschränkt?


In der Regel springen Berufsunfähigkeitsversicherungen ein, wenn infolge einer Krankheit der zuletzt ausgeübte Beruf für eine bestimmte Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherungsschutz greift in der Regel, wenn die Leistungsfähigkeit infolge einer Erkrankung sechs Monate ununterbrochen maximal 50 Prozent beträgt. „Die zentrale Frage ist also, ob die Erkrankung in der Folge zu einer entsprechend starken Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit führt“, erklärt Maximilian Wittig. „Nur wenn jemand aufgrund des Long-Covid-Syndroms nur noch maximal die Hälfte seiner Leistung erbringen kann, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Zweifel helfen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht in diesen Fragen weiter.“ 


Weitere Informationen www.versicherungsrecht-wittig.de

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