Babyboomer

Versicherungstipp

Seitenwechsel: Babyboomer auf dem Weg in die Rente

Hamburg, 12. Mai 2020. Ihre Kindheitserfahrung ist der wachsende gesellschaftliche Wohlstand in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre erste bewusst wahrgenommene Krise: die Ölkrise Anfang der 1970er Jahre. Die Lebenserfahrung vieler: ein Höchstmaß an individueller privater wie beruflicher Entfaltungsmöglichkeit. 


Jetzt sind die Babyboomer, die Generation der zwischen 1955 und 1969 Geborenen, auf dem Weg in die Rente. Für die einen beginnt sie regulär im Herbst 2020 bereits mit 65 Jahren plus 9 Monaten, für alle Jahrgänge ab 1964 erst im Alter von 67 Jahren, im Jahr 2031. Das hat der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 2007 so beschlossen.


Wie andere Lebensphasen will auch das Rentenalter geplant sein, vor allem finanziell. Wer ein auskömmliches Leben haben will, braucht bekanntlich mehr als die gesetzliche Rente und hat dafür bereits in den Jahrzehnten der Berufstätigkeit auch privat vorgesorgt. Für den Aufbau zusätzlicher Finanzpolster ist es aber auch im fortgeschrittenen Alter nicht zu spät. Wer z. B. lang angesparte Lebensversicherungen ausgezahlt bekommt oder erbt, verfügt über größere Summen, die in den andauernden Niedrig- und Nullzinszeiten auf Sparkonten wenig Freude machen: Statt sich zu vermehren, nagt die Inflation fortwährend am Wert des Geldes.


Ein denkbarer Ausweg aus dem Dilemma:  Einmalbeiträge für eine private Rentenversicherung. „Eine Anlage als Sofortrente lohnt sich vor allem in höherem Alter, erläutert Thomas Gilleßen, Produktmanager Lebensversicherung bei der HanseMerkur. „Eine Sofortrente genießt generell steuerliche Vorteile, denn der zu versteuernde Ertragsanteil sinkt mit steigendem Alter. Wer beispielsweise mit 65 Jahren in Rente geht und 18 Prozent der Jahresrente mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent abführen muss,  zahlt bei einer monatlichen Sofortrente von 1.000 Euro lediglich 54 Euro an das Finanzamt, denn der Staat erhebt Steuern lediglich auf den Ertragsanteil der ausgezahlten Rente. Für eine Altersvorsorge in Eigenregie würden zusätzlich noch 25 Prozent Abgeltungssteuer anfallen. 


Die Garantie für eine lebenslange Rentenzahlung besteht auch dann, wenn die Summe der Auszahlungen die einmalige Einzahlung übersteigt. Doch was geschieht, wenn der Versicherte frühzeitig stirbt? „Auch für den Fall bietet die HanseMerkur Wahlmöglichkeiten, z. B. zwischen Rentengarantiezeit oder Kapitalgarantie bzw. einer Partnerrente, die per Beitragsrückgewähr als Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird“, so Gilleßen.


Red. NW / JM 



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