Altersarmut in Deutschland: Der Anteil an Ruheständlern, die unter Altersarmut leiden, wächst in Deutschland kontinuierlich. Besonders oft trifft es Selbstständige. In der Politik ist man sich einig: Selbstvorsorge ist unverzichtbar. Bis spätestens zum Jahr 2024 sollen die Rahmenbedingungen feststehen. „Doch je früher man mit einer soliden privaten Altersvorsorge beginnt, desto eher besteht die Möglichkeit, der Altersarmut entgegenzuwirken“, erklärt Thomas Gilleßen, Produktmanager Lebensversicherung bei der HanseMerkur. „Schön, wenn sich dabei Steuerforderungen des Staates in Altersrente umwandeln lassen wie mit der Basis Rente der HanseMerkur, Basis Care.“
Der Ausgangspunkt der Überlegung: Ledige können im Jahr 2021 Sonderausgaben von maximal 25.787 Euro steuerlich geltend machen, Verheiratete 51.574 Euro. Davon sind jeweils 92 Prozent steuerlich abzugsfähig. Erstmals in diesem Jahr ausgezahlte gesetzliche Renten werden generell zu 81 Prozent versteuert, 19 Prozent bleiben auf Dauer steuerfrei. In Ein-Prozent-Schritten steigt der Steueranteil von Rentnern bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Der jeweilige Steueranteil bleibt für den Rest der Bezugsdauer erhalten.
Basis Care kann festverzinslich, festverzinslich mit Überschüssen in Fonds, in Fonds mit Beitragsgarantie oder nur in Fonds anlegen. Basis Care bietet mit der ZukunftsGarantie eine Günstigerprüfung der Rechnungsgrundlagen für Leistungserhöhungen. Mit der zusätzlichen Pflegeoption durch Tausch der Todesfallleistung gegen eine höhere Altersrente entsteht eine ebenso bedarfsgerechte wie verbraucherfreundliche Altersvorsorge.
Entgegen der staatlich vorgegebenen Regelung ist in Basis Care während der Ansparphase eine frei vererbbare Todesfallleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge wählbar. Stirbt z. B. ein Versicherungsnehmer, nachdem er 30 Jahre 500 Euro monatlich eingezahlt hat, können Erben – unter Berücksichtigung der erbschaftssteuerpflichtigen Freibeträge – 180.000 Euro als Kapitalleistung ausgezahlt bekommen – und das einkommensteuerfrei. Red. NW